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Pensionszusagen
 - Ablösung und Auslagerung –

Verbesserung der Kennzahlen des Unternehmens, steuerlich flankierte Förderung und Beschaffung
zusätzlicher freier Liquidität:

Als Geschäftsführer/in müssen Sie Ihr Unternehmen manchmal durch stürmische Zeiten führen. Mit unseren neuen Konzepten sichern Sie langfristig und nachhaltig das bisher Geschaffene und machen Ihr Unternehmen fit für eine in Zukunft globale Welt.

Wenn Sie Ihre Pensionszusage (PZ) immer noch in der Bilanz ausweisen, müssen Sie bei der Bilanzierung zum 31.12.2010 besonders aufmerksam sein. Experten raten dazu, gerade die erste Bilanz nach „BilMoG“ besonders kritisch zu prüfen und nur zu unterzeichnen, wenn Sie wirklich ganz sicher sind. Nur so lassen sich Haftungsprobleme vermeiden.

Gesetzesänderungen und Erlasse seitens der Finanzverwaltung sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung führten dazu, dass Pensionszusagen in der Vergangenheit anzupassen waren und auch in Zukunft angepasst werden müssen. Nur wer permanent seine Pensionszusage auf dem Prüfstand hatte, kann sich beruhigt zurücklehnen. Unsere Erfahrungen aus über 200 Überprüfungen bestehender Pensionszusagen zeigen, dass in mehr als zwei Drittel aller Fälle teilweise erhebliche Mängel vorhanden waren.

Auch für den Steuerberater bergen die neuen Bilanzierungsgrundsätze nach „BilMoG“ in Bezug auf Pensionszusagen einige Haftungsrisiken. So müssen Steuerberater der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer folgend im Zusammenhang mit der Bilanzerstellung künftig klare und eindeutige Bestätigungsvermerke abgeben. Sind in den Bilanzen noch Pensionszusagen ausgewiesen, müssen eine Vielzahl von Vorgaben und Vorschriften beachtet werden. Einer der gravierendsten Fehler dürfte künftig bei der Saldierung von Planvermögen auftreten.

Die sich ständig ändernde Rechtsprechung, eine ständig wechselnde Meinung und Unstimmigkeit innerhalb der Finanzverwaltung bringen weitere Brisanz in das Thema. Versorgungsausgleich, Insolvenz- und Haftungsrecht tun ihr übriges.

Und auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Pensionszusage unter den heutigen Rahmenbedingungen nur noch zweite Wahl.

Als Spezialisten haben wir passgenaue Lösungen. In einem persönlichen Gespräch gehen wir gezielt auf Ihre individuelle Situation ein und zeigen Ihnen die beste Lösung auf.

 

Wertkonten
zur Vorruhestandsregelung

Wertkonten werden zu einem unverzichtbaren Gestaltungselement moderner Personalführung,
Personalrekrutierung und Vergütung.

Was Arbeitszeitkonten in Zeiten unterausgelasteter betrieblicher Kapazitäten leisten können, ist in
der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich geworden. Obwohl Deutschland ähnliche
Wachstumseinbußen wie seine europäischen Partner erleiden musste, wirkte sich die Krise, anders
als in benachbarten Staaten, kaum auf den Arbeitsmarkt aus.

Bereits heute müssen viele Unternehmen registrieren, dass freie Arbeits- oder Ausbildungsplätze
nicht oder nur unzureichend besetzt werden können. Dies wird sich in den nächsten Jahren weiter
verschärfen.

Was Arbeitszeitkonten zur Dämpfung von Konjunkturschwankungen sind, sind Wertguthaben
hinsichtlich der Begegnung der demographischen Herausforderungen in den Betrieben. Trotz
steigenden Renteneintrittsalters wird es mit Wertguthaben insbesondere möglich, eine Phase vor
Renteneintritt als Vorruhestand betrieblich zu organisieren.

Weitsichtige Unternehmer installieren Wertkontensysteme, die so skaliert sind, dass älteren
Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht wird, andererseits aber
Nachwuchskräfte von diesen noch eingearbeitet werden können. So partizipieren alle Beteiligten
von den Vorteilen; persönliche Wünsche und Anforderungen werden berücksichtigt.