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Rechtssicherheit herstellen

 

Die Finanzverwaltung hat Pensionszusagen als Einnahmequelle entdeckt. Auflagen durch Gesetz,
Rechtsprechung und Finanzverwaltung zur bilanz- und körperschaftssteuerlichen Anerkennung von
Pensionszusagen sind inzwischen auch für Experten kaum mehr überschaubar.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Pensionszusagen in sehr vielen Fällen teilweise erhebliche Formfehler
aufweisen. Bei gezielten Betriebsprüfungen durch speziell geschulte Fachprüfer des Finanzamts
droht so die steuerliche Nichtanerkennung, verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.

 

Ein Gutachten unseres Netzwerkpartners bringt Ihnen Rechtssicherheit und befreit Sie von
Haftungsrisiken.

 

Pensionszusagen berühren neben dem Steuer-, Bilanz- und Handelsrecht noch viele weitere
Rechtsgebiete