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Auslagerung ist nicht gleich Auslagerung!

Die Auslagerung muss sich verschiedenen unternehmerischen Zielen unterordnen. So soll die Versorgung des Unternehmers unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens erhalten bleiben. Das Unternehmen soll gefestigt und gestärkt werden; persönliche Entwicklungen und Veränderungen der Lebensumstände des Versorgungsberechtigten sollen die wirtschaftliche Stärke des Unternehmens nicht länger beeinflussen.

Die Auslagerung muss die Liquiditätslage und die individuelle Situation des Unternehmens berücksichtigen und den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer von beratungsfremden Haftungsrisiken befreien. Der Auslagerungsprozess darf Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Unternehmer möglichst wenig administrativ belasten. Nicht zuletzt sollte auf zukünftige Entwicklungen im Unternehmen flexibel reagiert werden können.

Diese komplexen Anforderungen erfüllen die Auslagerungskonzepte unseres Netzwerkpartners di – das institut. Dabei wird sichergestellt, dass die Altersversorgung des Versorgungsberechtigten unter einer Änderung des Durchführungsweges erhalten bleibt. Ein Verzicht auf Anwartschaften erfolgt nicht. Die Auslagerung ist steuerlich gefördert und befreit von Haftungsrisiken. Wenn gewünscht verbleibt sogar zusätzliche Liquidität im Unternehmen.

 


                        Die Liquiditätslage des Unternehmens wird geschont, da 
di  umfangreiche
     
                   Modellvarianten zur Finanzierung der Beiträge an den Pensionsfonds
        
                entwickelt hat. Obwohl eine externe Versorgungseinrichtung die Durchführung
                        der Zusage übernimmt, verbleibt Liquidität im Unternehmen.

 

In Kooperation mit dem Team für Steuer- und Rechtsfragen überprüft und erstellt  di  alle einschlägigen Unterlagen zur Vorbereitung der Auslagerung. Unsere gerichtlich zugelassenen Rentenberater Prof. Wellisch und Albert A. Gellrich erarbeiten hierfür ein Rechtsgutachten. Der Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer erhält Unterstützung von erfahrenen Spezialisten und kann sich gegenüber dem Unternehmer auf die Aussagen im Gutachten beziehen und berufen.