Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
„BilMoG“

 Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 sind bei Pensionszusagen (PZ) die neuen Bilanzierungsgrundsätze nach BilMoG zwingend anzuwenden.

Bewertungsvorschriften für die Handelsbilanz
§ 253 HGB – Bewertung von Pensionsrückstellungen
§ 246 HGB – Saldierungsgebot von Vermögen und Rückstellungen
§ 249 HGB – Auflösungsverbot von Rückstellungen
Art. 67 EGHGB – Verteilungsmöglichkeit auf 15 Jahre

Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen (PRSt) ist ein realitätsnaher Zinssatz zugrunde zu legen,
der per Rechtsverordnung (Rückstellungsabzinsungsverordnung – RückAbzinsV) monatlich von der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird (Bewertungsgrundlage ist der durchschnittliche
Marktzinssatz für Restlaufzeiten von 15 Jahren, § 253 Abs. 2 HGB).

 

Ist-Entwicklung der Zinssätze und Simulation bis 12/ 2016

(§ 253 HGB Abs. 1) bei BilMoG