Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Vorteile der Ablösung und Auslagerung

Gemeinsam mit den Experten unseres Netzwerkes haben wir finanzierbare intelligente Lösungskonzepte zur Ablösung und Auslagerung bestehender Pensionszusagen entwickelt, die insbesondere die Belange klein- und mittelständischer Unternehmen berücksichtigen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  Liquiditätssteigerung: Bei der Auslagerung der Pensionszusage bestimmt das Unternehmen die gewünschte zusätzliche Liquidität.

  Bilanzkennzahlen verbessern, Eigenkapital-Quote erhöhen: Niedrigerer Verschuldungsgrad führt zu besseren Darlehenskonditionen.

  Steuervorteile nutzen: Die Auslagerung der Pensionszusage wird steuerlich flankiert und gefördert; gesetzlich geregelt.

  Steigerung des Unternehmenswertes: Die Befreiung von der Belastung aus der Pensionszusage führt zu einem höheren Verkaufserlös. Die Marktposition und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens werden gestärkt.

  Die Pensionsverpflichtung wird abgelöst und auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert. Das Unternehmen und event. Nachfolger werden so von der ungewissen, langfristigen Verbindlichkeit aus der Pensionszusage befreit. Die Altersversorgung bleibt trotzdem erhalten, sicherer als zuvor.

  Entscheidungsfreiheit bei der Altersversorgung: Rente oder Kapital, ganz oder teilweise, sofort oder später.

  Kapitalrückfluss: Kein Cent der Zahlung geht verloren. Bei z. B. vorzeitigem Tod fließen die Finanzreserven je nach Gestaltung sogar dann ins Unternehmen zurück, wenn der verstorbene Versorgungsberechtigte bereits Versorgungsbezüge erhalten hat.

  Rechtssicherheit herstellen: Betriebsprüfungen durch Fachprüfer des Finanzamts haben heute gezielt Pensionszusagen im Fokus. Ein rechtssicheres Gutachten, erstellt durch Albert A. Gellrich, gerichtlich zugelassener Rentenberater  und Geschäftsführer von  di – das institut,  in Zusammenarbeit mit Prof. Wellisch, geschäftsführender Direktor des International Tax Institute der Universität Hamburg und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums, gewährt Rechtssicherheit.

 


Die Zusammenarbeit mit den renommierten Experten unseres Netzwerks garantiert, dass wir in allen Rechtsgebieten immer auf dem aktuellsten Stand sind.