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Neue Bewertungsansätze in der Handelsbilanz

 

Die Bewertung der Pensionsrückstellung mit aktuellem Marktzins und unter Einrechnung zukünftiger Gehalts- und Rententrends führt regelmäßig zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz.

Zukünftig werden dem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Unternehmer komplexe Entscheidungen abverlangt:

  Auswahl des Bewertungsverfahrens für die Berechnung der Pensionsrückstellungen.

 Auswahl der Bewertungsparameter (u. a. Zins, Gehalttrends Inflationsrate, Fluktuation, Rentenanpassung).

  Berechnung von Zins- und Personalaufwand für den Ausweis in der GuV zum Zweck der Saldierung.

 Prüfung der Saldierungsfähigkeit in der Bilanz – Einordnung des Rückdeckungsvermögens als Planvermögen.

  Bewertung der Rückdeckung mit dem Zeitwert – wenn als Planvermögen zu qualifizieren.

  Festlegung des richtigen Endfinanzierungsalters für die handelsrechtliche Rückstellungsbildung – in Abweichung von der steuerlichen Rückstellung.

Diese Daten werden künftig nicht von der Rückdeckungsversicherung mit enthaftender Wirkung bereitgestellt. Maßgebende Entscheidungen (z. B. Aufteilung in Zinskosten und Personalaufwand zum Zweck der Saldierung in der GuV) werden dem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmer nicht abgenommen.

Durch eine Ablösung und Auslagerung der Pensionszusage werden dieser Aufwand und die damit verbundenen Kosten vermieden.